Semesterticket
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Seit dem 1. April 2008 gibt es für die Studierenden der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf das NRW-Semesterticket (mit NRW-Hologramm). Damit könnt ihr alle Busse und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr nutzen.
Das Semesterticket ermöglicht es Euch während des Semesters rund um die Uhr und in ganz NRW mobil zu sein. Ihr könnt Bussen und Bahnen des Nahverkehrs, sowie S-Bahnen, RegionalExpresse (RE) und RegionalBahnen (RB) in der 2. Wagenklasse nutzen. Im Verbundraum (VRR-Süd) könnt ihr außerdem ganztägig euer Fahrrad und Wochentags ab 19 Uhr, sowie am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 24. und 31. Dezember, eine weitere Person kostenlos mitnehmen. Das Semesterticket ist gleichzeitig euer Studierendenausweis und darf daher nicht eingeschweißt oder zerschnitten werden. Bei Verlust könnt ihr euch an das SSC wenden und bekommt gegen eine kleine Gebühr (aktuell 10 Euro, mit EC-Karte zu bezahlen) direkt ein neues ausgestellt.
Die besten Anbindunge zur Universität mit dem ÖPNV:
Die besten Anbindungen zur Universität mit dem ÖPNV:
U79: Hbf nach Uni Ost/Botanischer Gartenfährt alle 10 min in der Hauptverkehrszeit
U73: Heinrich-Heine-Allee über Bilk S, Uni-Kliniken, Uni Nord/Christophstraße zu Uni Ost/Botanischer Gartenfährt alle 10 min
Bus 835/836/M3: Bilk S nach Uni Mittefährt alle 10 min
Bushaltestellen: Uni Süd-Ost, Uni Süd, Uni Mitte, Uni West, Uni Mensa, Uni Kliniken, Südpark
Bahnhaltestellen: Uni Kliniken, Uni Nord / Christophstraße, Südpark, Uni Ost / Botanischer Garten
Campusplan der Rheinbahn: http://www.rheinbahn.de/fahrplan/karten/Seiten/Campusfahrplan.aspx
Weitere Informationen erhaltet ihr hier:
http://www.rheinbahn.de/schule_beruf/studenten/Seiten/default.aspx
FAQ zum Semesterticket
In einigen Fällen kann man sich das Semesterticket (ca. 220 €) teilweise oder ganz erstatten lassen. Z.B. wenn man ein Auslandssemester macht oder die eigenen finanzielle Situation davon stark überlastet wird.
Die Rückerstattung läuft über das Sozial Referat. Alle weiter Information zur Rückerstattung gibt es hier [https://astahhu.de/semesterticketrueckerstattung/]
Das NRW-Semesterticket gilt jeweils für ein ganzes Semester, und zwar nur vom 1. Oktober bis zum 31. März (Wintersemester) oder vom 1. April bis zum 30. September (Sommersemester). Das NRW-Semesterticket ist übrigens nicht übertragbar. Das Ticket ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig. Ihr solltet also auch immer euren Personalausweis o.ä. dabeihaben. Da das Semesterticket namentlich ausgestellt wird und nur für Euch gilt, ist es nicht übertragbar. Das Semesterticket gilt auch für Erstsemester erst ab dem 1. Oktober bzw. 1. April.
Seit diesem Semester gibt aber auch ein Vorkursticket.
Das NRW-Semesterticket gilt für öffentliche Verkehrsmittel in ganz NRW. Ihr könnt also auch außerhalb des VRR Gebiets mit dem Zug oder dem Bus fahren. Kostenlos zugfahren könnt ihr in allen Regionalzügen wie REs, RBs und Privatbahnen wie Eurobahn oder Nord-West-Bahn.
Inhaber des SemesterTickets können montags bis freitags ab 19 Uhr, samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. ganztags im gesamten VRR-Gebiet eine weitere Person kostenlos mitnehmen.
Außerhalb des VRR-Gebiets, aber noch innerhalb Nordrhein-Westfalens, benötigt die Begleitperson ein eigenes Ticket. Das gilt also bspw. auch für die Städte Köln und Aachen. Nun, zu Ihren konkreten Fragen:
Beispiel die Strecke Düsseldorf-Köln: Zu den Zeitpunkten, an denen eine Mitnahme gestattet ist, ist für die Begleitperson ein Ticket von Langenfeld bzw. Dormagen ausreichend (VRS Tarif Preisstufe 3). Auch dann, wenn der Zug ohne Zwischenhalt nach Köln durchfährt. Das Ticket muss dann vor dem Einstieg in Düsseldorf entwertet werden.
Beispiel Strecke Düsseldorf-Aachen: Zu den Zeitpunkten, an denen eine Mitnahme gestattet ist, ist für die Begleitperson ein EinfachWeiterTicket ausreichend. Das Ticket muss dann vor dem Einstieg in Düsseldorf entwertet werden.
Dein Fahrrad kannst du, soweit im Rahmen der betrieblichen Belange möglich, ganztägig mitnehmen (auch hier ist die Mitnahme auf den Verbundsraum des VRR-Süd beschränkt!).
Da die NRW-weiten Tickets nicht einheitlich gestaltet und verbreitet sind, kann es vereinzelt zu Problemen mit KontrolleurInnen kommen. Denkt in jedem Fall an euren Lichtbildausweis. Zahlt in keinem Fall irgendwelche „Gebühren“. Auch euren Ausweis solltet ihr nicht abgeben. Notfalls fordert die Einschaltung der Polizei.
Solltet ihr euer NRW-Ticket vergessen haben und erwischt werden, solltet ihr das „erhöhte Beförderungsentgelt“ in Höhe von 60 Euro auf keinen Fall zahlen! Sofern der/die KontrolleurIn nicht gerade kulant ist, erhaltet ihr eine Durchschrift der Zahlungsaufforderung und geht dann mit dem gültigen Semesterticket zur Kundendienststelle des entsprechenden Verkehrsunternehmens. In diesem Fall kostet euch eure Vergesslichkeit neben etwas Zeit circa 7 Euro Bearbeitungsgebühr.