9-Euro-Ticket / Teil-Rückerstattung Semesterticket

UPDATE: Dieser Beitrag wurde um ein FAQ (Antworten auf häufig gestellte Fragen) ergänzt.

Die Rückerstattung des 9-Euro-Tickets wird für Studierende der Heinrich-Heine-Universität bald umgesetzt. Dank einer Kooperation mit der Universität konnte der AStA schnell zu einer Lösung kommen, die ausschließlich für Studierende der HHU gilt.

Noch dieses Sommersemester soll die Differenz zwischen dem 9-Euro-Ticket und dem Semesterticket (für die drei Monate) an Studierende überwiesen werden. Dies gilt nicht für Studierende, die bereits das Semesterticket aufgrund sozialer Bedürftigkeit rückerstattet bekommen haben.

Ein Kauf eines zusätzlichen 9-Euro-Tickets ist hierbei nicht nötig. Der Gültigkeitsbereich des Semestertickets erweitert sich automatisch für die 3 Monate auf das gesamte Bundesgebiet. (Zusatzregelungen wie Fahrradmitnahme gelten aber weiterhin nur im VRR).

Weitere Infos zur Nutzung des 9€-Tickets

FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Wie viel Geld wird HHU-Studierenden von ihrem Semesterticket rückerstattet?
Voraussichtlich bekommen HHU-Studierende einen Anteil von 79,53€ vom Semesterticket rückerstattet (wenn sie auf diese Erstattung einen Anspruch haben; dies gilt z.B. nicht für Studierende, die aufgrund sozialer Bedürftigkeit bereits das Semesterticket rückerstattet bekommen haben.)
Dieser Betrag errechnet sich aus der Differenz zwischen den Kosten für drei Monate 9€-Ticket und den Kosten für drei Monate Semesterticket.

Läuft das ganze automatisch oder muss ich einen Antrag stellen?
Die Rückerstattung soll automatisch stattfinden, sofern ihr euren letzten Semesterbeitrag per Überweisung bezahlt habt. Für alle anderen wird noch ein Prozess gefunden (ggf. müssen Anträge gestellt werden). Weitere Infos hierzu folgen.

Wann bekomme ich die Rückerstattung?
Wir planen mit einer Rückerstattung noch innerhalb des Sommersemesters.

Wofür genau kann ich mein Semesterticket jetzt nutzen?
Das Semesterticket kann nach wie vor ganz normal genutzt werden, es wird allerdings (in den Monaten Juni/Juli/August) auch auf den ÖPNV in ganz Deutschland ausgeweitet. In dem ausgeweiteten Gebiet gilt es allerdings als ein ganz ’normales‘ 2. Klasse – Ticket. Das heißt in den zusätzlichen Gebieten gelten Sonderregelungen wie Fahrradmitnahme nicht. Weitere Informationen zur Nutzung des Tickets findet ihr hier: www.mobil.nrw/9-euro-ticket.html

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