Semesterticket

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!Aktuell kommt es bei Tickets die vor dem 1. April umprogrammiert wurden zu Problemen. Eine erneute Umprogrammierung behebt das Problem!

Seit dem 1. April 2008 gibt es für die Studierenden der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf das Semesterticket. Ab 1. April 2024 wird der Gültigkeitsbereich auf ganz Deutschland ausgeweitet. So könnt ihr alle Busse und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr in Deutschland nutzen.

Das Semesterticket ermöglicht es Euch während des Semesters rund um die Uhr und in ganz Deutschland mobil zu sein. Ihr könnt Bussen und Bahnen des Nahverkehrs, sowie S-Bahnen, Regional Expresse (RE) und Regional Bahnen (RB) in der 2. Wagenklasse in ganz Deutschland nutzen. Das Semesterticket ist gleichzeitig euer Studierendenausweis und darf daher nicht eingeschweißt oder zerschnitten werden. Bei Verlust könnt ihr euch an das SSC wenden und bekommt gegen eine kleine Gebühr (aktuell 10 Euro, mit EC-Karte zu bezahlen) direkt ein neues ausgestellt.

Bis zum 1. April 2024 könnt ihr wie gewohnt in ganz NRW fahren & im VRR ein Fahrradmitnehmen & ab 19 Uhr sowie am Wochenende & Feiertagen eine zweite Person mitnehmen. Diese Sonderregelungen fallen ab dem 1. April 2024 weg. Diese Entscheidung wurde getroffen, da der Erhalt der Sonderregelungen 50€ teurer und nur OHNE deutschlandweite Gültigkeit möglich gewesen wäre. Der AStA arbeiten allerdings daran die Sonderregelungen für die Zukunft wieder herzustellen.

Die besten Anbindungen zur Universität mit dem ÖPNV:

Die besten Anbindungen zur Universität mit dem ÖPNV:

U79: Hbf nach Uni Ost/Botanischer Gartenfährt alle 10 min in der Hauptverkehrszeit

U73: Heinrich-Heine-Allee über Bilk S, Uni-Kliniken, Uni Nord/Christophstraße zu Uni Ost/Botanischer Gartenfährt alle 10 min

Bus 835/836/M3: Bilk S nach Uni Mittefährt alle 10 min

Bushaltestellen: Uni Süd-Ost, Uni Süd, Uni Mitte, Uni West, Uni Mensa, Uni Kliniken, Südpark

Bahnhaltestellen: Uni Kliniken, Uni Nord / Christophstraße, Südpark, Uni Ost / Botanischer Garten

Campusplan der Rheinbahn: http://www.rheinbahn.de/fahrplan/karten/Seiten/Campusfahrplan.aspx

Weitere Informationen erhaltet ihr hier:

http://www.rheinbahn.de/schule_beruf/studenten/Seiten/default.aspx

http://www.vrr.de/de/tickets/vielfahrer/semesterticket/

FAQ zum Semesterticket

In einigen Fällen kann man sich das Semesterticket (ca. 220 €) teilweise oder ganz erstatten lassen. Z.B. wenn man ein Auslandssemester macht oder die eigenen finanzielle Situation davon stark überlastet wird.

Die Rückerstattung läuft über das Sozial Referat. Alle weiter Information zur Rückerstattung gibt es hier [https://astahhu.de/semesterticketrueckerstattung/]

Das NRW-Semesterticket gilt jeweils für ein ganzes Semester, und zwar nur vom 1. Oktober bis zum 31. März (Wintersemester) oder vom 1. April bis zum 30. September (Sommersemester). Das NRW-Semesterticket ist übrigens nicht übertragbar. Das Ticket ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig. Ihr solltet also auch immer euren Personalausweis o.ä. dabeihaben. Da das Semesterticket namentlich ausgestellt wird und nur für Euch gilt, ist es nicht übertragbar. Das Semesterticket gilt auch für Erstsemester erst ab dem 1. Oktober bzw. 1. April.
Seit diesem Semester gibt aber auch ein Vorkursticket.

Bis zum 1. April gilt das NRW-Semesterticket für alle öffentliche Verkehrsmittel in ganz NRW. Kostenlos zugfahren könnt ihr in allen Regionalzügen wie REs, RBs und Privatbahnen wie Eurobahn oder Nord-West-Bahn.

Ab dem Sommersemester 2024 könnt ihr mit eurem Ticket in ganz Deutschland fahren. 

Bis zum 1. April können Inhaber des SemesterTickets montags bis freitags ab 19 Uhr, samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. ganztags im gesamten VRR-Gebiet eine weitere Person kostenlos mitnehmen.
Außerhalb des VRR-Gebiets, aber noch innerhalb Nordrhein-Westfalens, benötigt die Begleitperson ein eigenes Ticket. Das gilt also bspw. auch für die Städte Köln und Aachen. Nun, zu Ihren konkreten Fragen:

Beispiel die Strecke Düsseldorf-Köln: Zu den Zeitpunkten, an denen eine Mitnahme gestattet ist, ist für die Begleitperson ein Ticket von Langenfeld bzw. Dormagen ausreichend (VRS Tarif Preisstufe 3). Auch dann, wenn der Zug ohne Zwischenhalt nach Köln durchfährt. Das Ticket muss dann vor dem Einstieg in Düsseldorf entwertet werden.

Beispiel Strecke Düsseldorf-Aachen: Zu den Zeitpunkten, an denen eine Mitnahme gestattet ist, ist für die Begleitperson ein EinfachWeiterTicket ausreichend. Das Ticket muss dann vor dem Einstieg in Düsseldorf entwertet werden.

Bis zum 1. April, kannst du dein Fahrrad, soweit im Rahmen der betrieblichen Belange möglich, ganztägig im VRR mitnehmen.

Da die NRW-weiten Tickets nicht einheitlich gestaltet und verbreitet sind, kann es vereinzelt zu Problemen mit KontrolleurInnen kommen. Denkt in jedem Fall an euren Lichtbildausweis. Zahlt in keinem Fall irgendwelche „Gebühren“. Auch euren Ausweis solltet ihr nicht abgeben. Notfalls fordert die Einschaltung der Polizei.

Solltet ihr euer NRW-Ticket vergessen haben und erwischt werden, solltet ihr das „erhöhte Beförderungsentgelt“ in Höhe von 60 Euro auf keinen Fall zahlen! Sofern der/die KontrolleurIn nicht gerade kulant ist, erhaltet ihr eine Durchschrift der Zahlungsaufforderung und geht dann mit dem gültigen Semesterticket zur Kundendienststelle des entsprechenden Verkehrsunternehmens. In diesem Fall kostet euch eure Vergesslichkeit neben etwas Zeit circa 7 Euro Bearbeitungsgebühr.

Um bereits bestehende HHU Cards als Deutschlandticket nutzen zu können, müssen diese manuell umprogrammiert werden. Dies ist ab dem 18. März 2024 möglich. Bis zum 31. Mai 2024 müssen alle Karten umprogrammiert worden sein. Nicht umprogrammierte Tickets verlieren ihre Gültigkeit.

Standorte und Öffnungszeiten:

SSC: Mo-Fr von 9-15 Uhr

ULB: Mo-Fr von 8-22 Uhr,  Sa/So von 10-21 Uhr

Studierende, die sich im gesamten Sommersemester im Ausland befinden und daher abwesend sind, melden sich beim SSC, wenn sie wieder zurück sind.

Es ist möglich ein temporäres Ersatzticket vom SSC ausgestellt zu bekommen. Bitte meldet euch dafür dort.

Bei Tickets, die vor dem 01. April umprogrammiert wurden, kommt es teilweise zu Problemen, die dafür sorgen, dass das Ticket bei einer Kontrolle als abgelaufen dargestellt wird. Solltet ihr deswegen eine Strafe bekommen könnt ihr euren  Immatrikulationbescheid bei der Rheinbahn einreichen. Dann müsst ihr nur die Bearbeitungsgebühr zahlen. Erneute Umprogrammierung behebt das Problem. Das läuft genauso ab wie die erste. 

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