Die Studentische Selbstverwaltung und Studentische Mitbestimmung an der HHU setzt sich aus vielen unterschiedlichen Gremien und Akteuren zusammen. Durch die Mitarbeit in der studentischen Selbstverwaltung kannst du dein Studium und die Universität aktiv mitgestalten. Aber wie setzt sich der ganze Apparat zusammen? Wer ist eigentlich für was zuständig und wo kann ich was mit meiner Wahlstimme bewirken? Eines vorweg: es ist, wie so oft im Leben, nicht so ganz einfach. Wir haben versucht endlich Licht ins Dunkeln zu bringen und eine Übersicht zur Studentischen Selbstverwaltung und Studentischen Mitbestimmung erstellt:


Wer macht was? – Studentische Selbstverwaltung
Studierendenschaft | Alle ordentlich an der HHU immatrikulierten Studierenden bilden die Studierendenschaft. Diese hat Rechte und Pflichten (z.B. Wahlrecht und Selbstverwaltung). |
Vollvers. Studierendenschaft (VV) | Die Vollversammlung ist die Versammlung der Studierendenschaft. Diese Vollversammlung können das Studierendenparlament, der AStA oder die Studierenden (Antrag von mind. 1% der Studierendenschaft) beantragen. |
Studierendenparlament (SP) | Das Studierendenparlament ist das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft. Es hat Aufgaben (z.B. Studentische Vertretung, Beschlussfassung, Haushaltsplan). Das Studierendenparlament wird jährlich (SoSe) in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den Studierenden der HHU gewählt (Studierendenparlamentswahlen). Es besteht aus 17 Mitgliedern und weiteren 17 Stellvertretern. Die Verteilung der Parlamentsplätze erfolgt wie im Bundestag (Sainte-Laguë/Schepers). Wahlen im SP finden geheim statt. |
Präsidium des SP | Das Präsidium besteht aus einem Präsidiumsvorsitz und einer stellvertretenden Person. Diese gewählten Personen müssen dem SP angehören und werden vom Studierendenparlament gewählt. |
Ausschüsse und Arbeitskreise des SP | Das Studierendenparlament bestellt ständige und nicht ständige Ausschüsse. Der Haushaltsausschuss, ein ständiger Ausschuss, besteht aus sieben Mitgliedern, die nicht dem AStA angehören dürfen, und berät über den Haushalt. Der Finanzprüfungsausschuss, ebenfalls ein ständiger Ausschuss mit sieben Mitgliedern, die nicht dem AStA angehören dürfen, nimmt die Kassenprüfung vor. Der Besetzung der Mitglieder liegt die Fraktionsstärke des SP zugrunde. Das SP kann zur Vorbereitung und Unterstützung seiner Arbeit weitere Ausschüsse und Arbeitskreise einsetzen. Ein Untersuchungsausschuss wird eingesetzt, wenn ein Drittel der SP-Mitglieder oder zwei Fraktionen den Antrag stellen. |
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) | Der AStA ist das ausführende Organ der Studierendenschaft. Er vertritt die Studierendenschaft, führt Beschlüsse des SP durch und erledigt die Verwaltung. Der AStA besteht aus den Mitgliedern des Vorstands, den Referatsmitgliedern und den Personen auf einer Projektstelle. Mitglieder des SP-Präsidiums können nicht dem AStA angehören. |
AStA-Vorstand | Der AStA-Vorstand wird auf Vorschlag der Studierendenparlamentsmitglieder vom Studierendenparlament in geheimer Wahl mit einfacher Mehrheit gewählt. Der AStA-Vorstand besteht aus einer vorsitzenden Person (AStA-Vorsitz, s.u.) und bis zu drei stellvertretenden Personen. Beschlüsse des AStA-Vorstands sind gültig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder zustimmen. |
AStA-Vorsitz | Der AStA-Vorsitz vertritt den AStA in den Gremien der Universität (z.B. Senat) und den Körperschaften, in denen die Studierendenschaft Mitglied ist, soweit das Studierendenparlament nichts anderes beschließt. |
Autonome Referate | Autonome Referate vertreten die Belange bestimmter Interessengruppen, um unter anderem bestehende Nachteile für ihre Interessensgruppe zu beseitigen. Autonome Referate haben das Recht, ihre Aufgaben autonom, also von den Vorgaben des AStA-Vorstands unberührt, wahrzunehmen. Sie verfügen über Mittel aus dem Haushaltsplan. Wahl und Abwahl der Referatsmitglieder erfolgt durch die Mitglieder der jeweiligen Interessensgruppe auf der autonomen Referatsvollversammlung. Autonome Referate sind: – Das Referat für Internationale Studierende (IStRef) – Das Fachschaftenreferat (FsRef) – Das Frauenreferat – Das Referat für lesbische und Bisexuelle Studierende (LesBi-Referat) – Das Referat für bisexuelle und schwule Studierende (BiSchwu-Referat) – Das Referat für Barrierefreiheit – Das Referat für trans, inter und nicht-binäre Studierende (TINBy-Referat) |
Autonome Referatsvollversammlung (aRV) | Die autonome Referatsvollversammlung ist die Versammlung der Mitglieder einer Interessensgruppe innerhalb der Studierendenschaft. Auf der autonomen Referatsvollversammlung der jeweiligen Interessensgruppen werden unter anderem die grundsätzlichen Angelegenheiten des Referats festgesetzt und Referatsmitglieder gewählt. Wahlen der Referatsmitglieder werden, auf Vorschlag der jeweiligen Mitglieder der Interessensgruppe, geheim durchgeführt. |
Integrierte Referate | Referatsmitglieder werden auf Vorschlag des AStA-Vorsitzes auf eine bestimmte Stelle nach Beschluss des Vorstands und Bestätigung im Studierendenparlament ernannt. Referate bearbeiten einen bestimmten Aufgabenbereich selbstständig gemäß der Beschlüsse des Studierendenparlaments und den Vorgaben des AStA-Vorstandes. Das Referat für Nachhaltigkeit und Mobilität setzt sich für Klimaschutz auf dem Campus ein und fördert die Mobilität zum Campus. Referatsmitglieder sind dem AStA-Vorstand auskunftspflichtig. Nur das Mitglied des Finanzreferats wird abweichend von der Regel durch das Studierendenparlament gewählt. |
Projektstellen | Personen auf einer Projektstelle bearbeiten über einen bestimmten Zeitraum ein oder mehrere Projekte in einem bestimmten Themenbereich (z.B. Sommerkult-Projektstelle) und sind dem AStA-Vorstand oder einem Referat zugeordnet. Projektstellen dürfen für max. ein Jahr ausgeschrieben werden. |
Rechtsausschuss (RA) | Der Rechtsausschuss ist das Beratungs- und Schlichtungsorgan der Studierendenschaft. Er ist gegenüber den anderen Organen der Studierendenschaft und der Fachschaft unabhängig und selbstständig. Der Rechtsausschuss trifft Entscheidungen über z.B. Organstreitigkeiten oder Individualbeschwerden. Der Rechtsausschuss besteht aus fünf vom Studierendenparlament gewählten Mitgliedern und zwei von der Fachschaftsvertretendenkonferenz (FSVK) gewählten Mitgliedern. Mitglieder des Rechtsausschusses dürfen keine Mitglieder des Studierendenparlaments, der Ausschüsse, der Arbeitskreise oder des AStAs sein. Eine Abwahl der Mitglieder des Rechtsausschusses ist möglich. |
Fachschaften | Alle Studierenden sind Teil mindestens einer Fachschaft, die nach Studiengang zugeordnet ist. Eine studierende Person kann Mitglied mehrerer Fachschaften sein, sofern mehrere Studiengänge belegt werden. Organe der Fachschaft sind die Fachschaftsvollversammlung (FSVV) und der Fachschaftsrat (FSR). Die Fachschaftsvertretung (FSV) kann von Fachschaften als zusätzliches Organ gebildet werden. |
Fachschaftsvollversammlung (FSVV) | Die Fachschaftsvollversammlung ist die Versammlung aller Mitglieder einer Fachschaft. Es werden z.B. Richtlinien zur Verwendung der Finanzmittel festgelegt und über die Fachschaft betreffende Angelegenheiten diskutiert. Mitglieder der Fachschaftsvollversammlung können vor der Wahl des Fachschaftsrates Kandidierende für den Fachschaftsrat nominieren. |
Fachschaftsrat (FSR) | Die Mitglieder des Fachschaftsrats werden im Zuge allgemeiner Wahlen von den Studierenden der jeweiligen Fachschaft durch Urnenwahl gewählt (Fachschaftswahlen). Der Fachschaftsrat amtiert für ein Jahr. Der Fachschaftsrat vertritt die Interessen der Studierenden einer Fachschaft, berät die Studierenden der Fachschaft und plant Fachschaftsveranstaltungen. Umgangssprachlich wird der Fachschaftsrat auch „Fachschaft“ genannt. |
Fachschaftsvertretendenkonferenz (FSVK) | Die Fachschaftsvertretendenkonferenz ist das gemeinsame beschlussfassende Gremium der Fachschaften. Das Stimmrecht eines Mitglieds wird ausgeübt durch eine vom jeweiligen amtierenden Fachschaftsrat schriftlich benannte Person oder ihre Stellvertretung. Die Fachschaftsvertretendenkonferenz vertritt die Gesamtinteressen der Fachschaften. Dabei werden z.B. fächerübergreifende Aktivitäten unterstützt und ein Informationsaustausch zwischen den Fachschaften ermöglicht. |
Fachschaftenreferat (FSRef) | Das Fachschaftenreferat vertritt die Fachschaften und ist die ausführende Instanz der Fachschaftsvertretendenkonferenz. Die Mitglieder werden von der Fachschaftsvertretendenkonferenz gewählt oder abgewählt. Das Fachschaftenreferat leitet die Fachschaftsvertretendenkonferenz, koordiniert die ESAG (Ersti-Woche) und plant Vernetzungsveranstaltungen für Fachschaften. |
Wer macht was? – Studentische Mitbestimmung
Die Heinrich-Heine-Universität | Die HHU hat das Recht zur Selbstverwaltung im Rahmen des Hochschulgesetzes (NRW). Die HHU orientiert sich am Leitbild der Autonomie der Universität und fördert die Gleichberechtigung bzw. Diversität an der Uni. An der sozialen Förderung der Studierenden wirkt sie mit und fördert die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie. Qualitätsstandards sollen gewahrt, wissenschaftliche Erkenntnisse hervorgebracht werden. |
Studierende in universitären Gremien | Soweit das Hochschulgesetz (NRW) oder die Grundordnung nichts anderes bestimmen, beträgt die Amtszeit der studentischen Wahlmitglieder in den Gremien ein Jahr (die Amtszeit der übrigen nicht-studentischen Wahlmitglieder in der Regel vier Jahre). An der Universität gibt es vier Gruppen (Hochschullehrer:innen, akademische Mitarbeiter:innen, Studierende und Mitarbeiter:innen der Technik und Verwaltung). |
Senat | Stimmberechtigte Mitglieder: Hochschullehrer:innen (15), akademische Mitarbeiter:innen (5), Studierende (5), Mitarbeiter:innen Technik/Verwaltung (4) Nicht stimmberechtigte Mitglieder: Rektor:in, übrige Rektoratsmitglieder, Dekan:innen, Gleichstellungsbeauftragte, Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen, Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, vorsitzende Person des Personalrats sowie der AStA-Vorsitz. Der Senat wählt den/die Senats-Vorsitzende:n und dessen Stellvertretung aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder. Diese gewählten Personen dürfen nicht der gleichen Gruppe angehören. Vorsitz und Stellvertretung des Senats können somit nicht beide durch Hochschullehrer:innen besetzt werden. |
Präsidium des Senats | Der Senats-Vorsitz, dessen Stellvertretung und ein/eine gewählte:r Stellvertreter:in der übrigen zwei Gruppen bilden das Präsidium des Senats (1,1,1,1) |
Hochschulwahlversammlung | Die Hochschulwahlversammlung besteht zur Hälfe aus sämtlichen Mitgliedern des Senats (15+5+5+4+ nicht Stimmberechtigte) und zur anderen Hälfte aus sämtlichen Mitgliedern des Hochschulrats. Stimmberechtigt bei der Hochschulwahlversammlung sind die Mitglieder, die auch im Senat stimmberechtigt sind. Die Hochschulwahlversammlung wählt unter anderem die/den Rektor:in. |
Ausschüsse und Kommissionen | In Kommissionen sollen grundsätzlich alle vier Mitgliedergruppen vertreten sein, sofern sie von Beratungsgegenständen betroffen sind. |
Studienkommission | Die Studienkommission hat die Aufgabe, den Senat und das Rektorat in Angelegenheiten der Lehre und des Studiums zu beraten. Zusammensetzung: Hochschullehrer:innen (5), akademische Mitarbeiter:innen (4), Studierende (9), AStA-Vorsitz (1, beratend), Mitarbeiter:innen Technik/Verwaltung (2, beratend). Mitglieder der Kommission werden vom Senat auf Vorschlag der Gruppenvertreter:innen gewählt. Den Vorsitz der Kommission führt (ohne Stimmrecht) der/die Prorektor:in für Lehre und Studienqualität. Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, die Amtszeit der restlichen Mitglieder beträgt zwei Jahre. |
Nachhaltigkeitsrat | Der Nachhaltigkeitsrat besteht aus Hochschullehrer:innen (5-8), akademischen Mitarbeiter:innen (5), Studierenden (5), Mitarbeiter:innen Technik/Verwaltung (4-5) und maximal 5 weiteren beratenden Mitgliedern. Der Nachhaltigkeitsrat sorgt dafür, dass die Universität nachhaltiger und klimaneutraler wird. |
Gleichstellungskommission | Der Senat bildet zur Erfüllung des Gleichstellungsauftrags eine Gleichstellungskommission. Dieser Kommission gehören je eine Frau und ein Mann aus jeder der vier Gruppen an (2+2+2+2). Die vorsitzende Person wird von den stimmberechtigten Mitgliedern gewählt. Die Stellvertreter:innen der zentralen Gleichstellungsbeauftragten, die Fakultätsgleichstellungsbeauftragten und ihre Stellvertreter:innen gehören der Gleichstellungskommission mit beratender Stimme an. Die Gleichstellungskommission berichtet dem Senat. |
Gleichstellungsbeauftragte | Der/die Gleichstellungsbeauftragte hat bis zu 6 Stellvertreter:innen aus der Gruppe der Mitarbeiter:innen Technik und Verwaltung sowie der Studierenden. Darüber hinaus gibt es noch bis zu 6 weitere Stellvertreter:innen aus der Gruppe der Hochschullehrer:innen oder akademischen Mitarbeiter:innen. Der/die Gleichstellungsbeauftragte und dessen Stellvertreter aus der Gruppe der Mitarbeiter Technik und Verwaltung und der Studierenden werden von der Gleichstellungskommission vorgeschlagen und vom Senat ernannt. Fakultätsgleichstellungsbeauftragte werden vom Senat bestätigt nach Stellungnahme der Gleichstellungskommission ernannt. Gleichstellungsbeauftragte und dessen Stellvertreter:innen können wiederbestellt werden. |
SHK-Rat | Die Belange studentischer Hilfskräfte werden durch den Rat für studentische Hilfskräfte (SHK-Rat) vertreten. Dem SHK-Rat gehören 5 Studierende aus je einer der Fakultäten an. Aus der eigenen Mitte wählen die Mitglieder eine:n Vorsitzende:n. |
Fakultätsrat | Stimmberechtigte Mitglieder: Hochschullehrer:innen (8), akademische Mitarbeiter:innen (2), Studierende (3), Mitarbeiter:innen Technik/Verwaltung (2), (Bei der Medizinischen Fakultät abweichend). Nicht-Stimmberechtigte Mitglieder: Dekan:in, Prodekan:in, ggf. Studiendekan:in Sitze der Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer im Fakultätsrat sollen unter Berücksichtigung der fachlichen Gliederung der Fakultät vergeben werden. Die Amtszeit der Mitglieder eines Fakultätsrats beträgt zwei Jahre, die der studentischen Vertreterinnen und Vertreter ein Jahr. Der Fakultätsrat beschließt unter anderem Prüfungsordnungen, den Fakultätshaushalt und schreibt Professuren aus. Zudem richtet der Fakultätsrat neue Studiengänge ein oder beschließt das Auslaufen alter Studiengänge. |
Mehr Informationen zu der studentischen Selbstverwaltung findet ihr in der Satzung der Studierendenschaft der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf: https://sphhu.de/documents/2021/06/satzung-der-studierendenschaft.pdf/
In Grundordnung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf findet ihr alle Informationen bezüglich der studentischen Mitbestimmung: https://www.hhu.de/fileadmin/redaktion/ZUV/Justitiariat/Nichtamtliche_Fassungen_von_AB/Grundordnung_2019.pdf